Beitragsregelung

Der Besuch des Kindergartens ab Vollendung des 3. Lebensjahres ist beitragsfrei.

Die Festlegung der monatlichen Krippengebühr erfolgt durch die Gemeinde Scheeßel nach Abgabe der ausgefüllten Selbsterklärung mit Einkommensunterlagen bei der Gemeinde.

In der Krippe: Die Mindestgebühr beträgt derzeit €  84,- , die Höchstgebühr beträgt derzeit € 261,.- pro Monat.

Zur Förderung, zum Unterhalt und für das pädagogische Konzept des  Waldorfkindergartens ist es erforderlich von den Krippeneltern einen zusätzlichen Kindergartenbeitrag von derzeit € 47,- pro Kind und Monat zu erheben. Dies entfällt nach Vollendung des 3. Lebensjahres. Der zusätzliche Kindergartenbeitrag ist zusammen mit der Krippengebühr fällig. Um den Besuch des Waldorfkindergartens allen Familien zu ermöglichen, ist es grundsätzlich möglich eine Ermäßigung beim Vorstand zu beantragen.

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